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Bekanntmachung zur Neuwahl der Vertreter für die Vertreterversammlung Auslegung der Wahlliste (§ 4 der Wahlordnung)

 

Gemäß § 26c der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle 4 Jahre statt. Der für die Neuwahlen gebildete Wahlausschuss hat seine Tätigkeit aufgenommen und eine Wahlliste aufgestellt.
Diese Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt, zusammen mit der Wahlordnung, ab heute für die Dauer von vier Wochen in unser Geschäftsstelle in Aldingen während der Geschäftszeiten zur Einsicht für alle Mitglieder aus. Zusätzlich finden Sie die Wahlliste mit den Namen der Kandidaten auf unserer Homepage.
Weitere Listen können von unseren Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, also bis spätestens 2. April 2026 bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 145 wählbare Vertreter sowie 18 Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 unserer Mitglieder unterzeichnet sein (§ 3 der Wahlordnung).
Remseck am Neckar, den 19. März 2026
Rainer Schmack

Vorsitzender des Wahlausschusses